Pflegedienst

(Häusliche Krankenpflege)

Versorgung in den eigenen vier Wänden

Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (z.B.: Grundpflegerische Versorgung)

Medizinische Leistungen ( Behandlungspflege z.B: Medikamentengabe)

Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45b (Spaziergang, Einkauf, Betreuung im Alltag etc.)

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegedienst

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Schwerpunkt der pflegerischen Versorgung, liegt im Bereich der Häuslichen Krankenpflege und der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz, sowie auf medizinische Leistungen (Injektionen, Medikamentengabe, usw.), welche von der Krankenkasse finanziert werden.

Weiterhin gehört zu unserem Leistungsangebot:

  • Beratung zu Fragen der Pflegeversicherung
  • Pflegegespräche, sowie Anleitung pflegender Angehöriger
  • Vermittlung von anderen Dienstleistungen (wie beispielsweise: Hausfriseur, Fußpflege)
  • Organisation von Heil- und Hilfsmitteln und vieles mehr …

Karriere

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Neuigkeiten

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